Teilnahmebedingungen für den 14. Kinder- und Jugendhörspielwettbewerb 2025
Formale Kriterien des Wettbewerbsbeitrags:
- das Stück hat eine maximale Länge von 20 min
- die Hauptarbeit während der Produktion muss erkennbar von Kindern & Jugendlichen unter 18 Jahren gemacht worden sein – es genügt z.B. nicht, wenn Kinder nur Sprecher*innen sind – zusätzliche Beteiligung an Story, Schnitt, Ton, Regie oder Geräuschen etc. notwendig
- das Produktionsdatum des Stückes darf maximal bis zum Jahr 2022 zurückliegen
- das Stück wird im MP3-Format (min. 192kbit) eingesandt
- das Stück wird als Einzeltrack eingereicht, nicht in mehreren Teil-Tracks
Hinweise zur Einsendung:
- Einsendeschluss: 28.02.2025
- die Einsendung erfolgt über das Online-Formular auf www.hoerspielsommer-verein.de oder als Download-Link (z.B. Dropbox, WeTransfer, Google Drive), der mindestens 4 Wochen nach Einsendeschluss verfügbar bleiben muss
Der Kinder- und Jugendhörspielwettbewerb des Hörspielsommers richtet sich an Hörspielmacher*innen im Amateurbereich, daher dürfen von dem/der Regisseur*in bzw. Autor*in des Wettbewerbsbeitrags zum Zeitpunkt der Einsendefrist nicht mehr als drei Stücke von Radiosendern gesendet oder von Verlagen veröffentlicht worden sein. Ausgenommen ist die Ausstrahlung über offene Kanäle (OK) und Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) sowie die Veröffentlichung im Eigenverlag, On-Demand oder als Podcast. Der Wettbewerbsbeitrag darf weder im Auftrag oder in Kooperation mit einer Sendeanstalt (ausgenommen OK/NKL) produziert, noch zum Zeitpunkt der Einsendefrist verlegt oder anderweitig veröffentlicht worden sein (ausgenommen Eigenverlag, On-Demand oder Podcast).
Eingereicht werden können Stücke, bei denen erkennbar ist, dass der Großteil der Produktionsarbeit von Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 18 Jahren übernommen wurde. Dabei ist unerheblich, ob eine erwachsene Person teilweise unterstützend mitgewirkt hat. Eine Überschreitung von 20 min Spielzeit oder die Einsendung eines Hörstücks, das älter als drei Jahre ist, gelten als Ausschlusskriterium im Kinder- und Jugendhörspielwettbewerb.
Die Teilnehmenden erklären sich mit der Speicherung und Nutzung ihrer Daten zum Zweck der Durchführung des Hörspielwettbewerbs einverstanden. Die Daten werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben. Vor- und nachbereitend zum Wettbewerb ist der Hörspielsommer e.V. berechtigt, Auszüge aus dem eingesandten Stück in verschiedenen Medien und im Internet vorzustellen und den Beitrag selbst zu präsentieren.
Die Teilnehmenden versichern, dass sie mit ihrem Wettbewerbsbeitrag keine Rechte Dritter verletzen. Text- und Musikrechte Dritter müssen bei den Urheber_innen im Vorfeld eingeholt werden. Wird GEMA-pflichtige Musik verwendet, muss diese genau gelistet werden. Als GEMA-pflichtig gelten Musikstücke, deren Urheber oder Interpreten bei der GEMA angemeldet sind, unabhängig davon, ob das einzelne Musikstück bei der GEMA gelistet ist. Nach Möglichkeit ist nicht GEMA-pflichtige Musik vorzuziehen.