17. Leipziger Hörspielsommer im Richard-Wagner-Hain Leipzig

Teilnahmebedingungen für den 22. Internationalen Hörspielwettbewerb 2024

Formale Kriterien des Wettbewerbsbeitrags:

  • das Stück hat mindestens eine Länge von 3 und maximal eine maximale Länge von 45:00 min,
  • das Stück ist in den Sprachen Deutsch oder Englisch gesprochen – andere Sprachen sind zulässig, soweit das Verstehen des gesprochenen Textes für das Gesamtverständnis des Beitrags nicht relevant ist,
  • das Stück wird im MP3-Format (min. 192kbit) eingesandt,
  • das Stück wird als Einzeltrack eingereicht, nicht in mehreren Teil-Tracks,
  • das Stück ist nicht älter als zwei Jahre,
  • es handelt sich um ein Hörspiel oder ein Klangstück (Hörbücher können nicht in den Wettbewerb aufgenommen werden)
  • das Stück ist mindestens drei Minuten lang (über kürzere Stücke freuen wir uns beim Kurzhörspielwettbewerb!).

Hinweise zur Einsendung:

Der Internationale Wettbewerb des Hörspielsommers richtet sich an volljährige Hörspielmacher:innen im Amateurbereich, daher dürfen von dem:der Regisseur:in bzw. Autor:in des Wettbewerbsbeitrags zum Zeitpunkt der Einsendefrist nicht mehr als drei Stücke von Radiosendern gesendet oder von Verlagen veröffentlicht worden sein. Ausgenommen ist die Ausstrahlung über offene Kanäle (OK) und Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) sowie die Veröffentlichung im Eigenverlag, On-Demand oder als Podcast außerhalb von Radiosendern. Der Wettbewerbsbeitrag darf weder im Auftrag noch in Kooperation mit einer Sendeanstalt (ausgenommen OK/NKL) produziert worden sein.

Jede:r Hörspielmacher:in darf nur einen Beitrag für den Internationelen Wettbewerb einsenden. Eine zusätzliche Teilnahme mit anderen Stücken an weiteren Wettbewerben des Hörspielsommers im selben Jahr ist möglich.

Die Teilnehmenden erklären sich mit der Speicherung und Nutzung ihrer Daten zum Zweck der Durchführung des Hörspielwettbewerbs einverstanden. Die Daten werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben. Vor- und nachbereitend zum Wettbewerb ist der Hörspielsommer e. V. berechtigt, Auszüge aus dem eingesandten Stück in verschiedenen Medien und im Internet vorzustellen und den Beitrag selbst zu präsentieren. Insofern das eingereichte Stück die Vorauswahl des Wettbewerbs erreicht, stimmen die Teilnehmenden der eventuellen Publikation, z. B. als CD oder über Downloadcode, durch den Hörspielsommer e. V. zu. Die Teilnehmenden stimmen zu, dass ihr Stück im Rahmen der Medienpartnerschaften des Hörspielsommer e. V. präsentiert wird. Darüber hinaus verbleiben alle Rechte bei den Hörspielmacher:innen bzw. Autor:innen.

Die Teilnehmenden stimmen einer Speicherung ihrer Mailadressen zu, um ihnen in Zukunft weitere Informationen zu Veranstaltungen und Wettbewerben des Hörspielsommers zukommen zu lassen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie mit ihrem Wettbewerbsbeitrag keine Rechte Dritter verletzen. Text- und Musikrechte Dritter müssen bei den Urheber:innen im Vorfeld eingeholt werden. Wird GEMA-pflichtige Musik verwendet, muss diese genau gelistet werden. Als GEMA-pflichtig gelten Musikstücke, deren Urheber oder Interpreten bei der GEMA angemeldet sind, unabhängig davon, ob das einzelne Musikstück bei der GEMA gelistet ist. Nach Möglichkeit ist nicht GEMA-pflichtige Musik vorzuziehen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Die Teilnahmebedingungen wurden gelesen und verstanden. Der Ablauf des Wettbewerbs wurde verstanden und offene Fragen mit dem Hörspielsommer e. V. im Vorfeld geklärt. Die Entscheidung über Vorauswahl und Gewinnerstücke wird im Voraus anerkannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.